Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 1'857.50 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zuständig. 3. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von Fr. 5'922.70 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher X.________, eingeschrieben - Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, handelnd durch den Gemeinderat, als GU - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, A-Post - Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP), A-Post