die Parteikosten von Fr. 5'922.70 (Honorar Fr. 5'250.00, Auslagen Fr. 234.00, Mehrwertsteuer Fr. 438.70) zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 19. Dezember 2013 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 1. Dezember 2011 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'100.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.