Da die Beschwerdegegnerin Fr. 77'000.00 bis 100'000.00 für die Sanierung investieren muss, müsste sie somit einen jährlichen Mietertrag von Fr. 3'850.00 bis 5'000.00 erzielen können. Stützt man auf ihre eigenen Angaben ab, liegt dieser Betrag deutlich unter den ortsüblichen Mietzinsen für Gewerberäumlichkeiten in Wengen. So beträgt gemäss Aussage von Herrn Näpflin, Gemeinderat und Präsident der Liegenschaftskommission, der Mietzins für Gewerberäumlichkeiten an der Dorfstrasse durchschnittlich etwa Fr. 2'000.00 monatlich.19 Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdegegnerin einen kostendeckenden Mietzins erzielen kann.