Bei einer Verschiebung des Gebäudes kämen rund 116'00.00 Franken dazu. Diese Kostenschätzung wird sowohl von beiden Parteien als auch der KDP als plausibel erachtet. Die Verfahrensbeteiligten haben deshalb auf die Einholung eines Gutachtens durch die BVE verzichtet und sich damit einverstanden erklärt, dass die genannte Kostenschätzung der Rentabilitätsprüfung zu Grunde gelegt wird.16 Massgebend in diesem Zusammenhang sind allerdings nur die Sanierungskosten.