_ neben dem Hüttli immer noch 4'677 m2 für andere Nutzungen oder Bauvorhaben zur Verfügung. Das Moor-Hüttli behindert daher heute keine anderen Vorhaben und ob es dies in Zukunft tun wird, ist völlig offen. Der von der Beschwerdegegnerin geäusserte Wunsch, die Parzelle frei zu halten, vermag das öffentliche Interesse am Erhalt des Baudenkmals nicht zu überwiegen und kann den Abbruch des Gebäudes nicht rechtfertigen.