e) Die Beschwerdegegnerin möchte das Moor-Hüttli abbrechen, um die Parzelle Nr. Y.________ frei zu halten für allfällige künftige Vorhaben: Es bestehen aber keine konkreten Pläne für bestimmte öffentliche Nutzungen oder Bauvorhaben. Zudem steht das Gebäude, das eine Grundfläche von 36 m2 hat, in der äussersten Ecke einer Parzelle mit einer Fläche von 6'502 m2. Zieht man davon jene Fläche ab, die durch ein Baurecht (Talstation Luftseilbahn) belegt ist, stehen auf der Parzelle Nr. Y.________ neben dem Hüttli immer noch 4'677 m2 für andere Nutzungen oder Bauvorhaben zur Verfügung.