Es bestehen zwar Ausnahmebewilligungen und landsowie forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen Wengen befahren. Der Verkehr ist aber geringer als in anderen Ortschaften und als Verkehrsregime gilt auf der Dorfstrasse eine Begegnungszone mit Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. In Begegnungszonen haben Fussgänger den Vortritt und dürfen die Verkehrsfläche überall benutzen (Art. 22b SSV14). Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeugen müssen daher langsam und vorsichtig fahren. Im Bereich der umstrittenen Kreuzung müsen zudem die Verkehrsteilnehmer, die von Osten her kommen, wegen der Rechtsvortrittsregel und der sichtbehindernden Stützmauer