d) Das Moor-Hüttli steht am Ende der Dorfstrasse an einer Kreuzung und seine nordwestliche Gebäudeecke grenzt direkt an den Fahrbahnrand. Das Hüttli sowie das gegenüberliegende Hotel Bernerhof und eine hohe Stützmauer vor dem Hotel Schönegg beeinträchtigen teilweise die freie Sicht im Kreuzungsbereich.13 Wie aber der vom Beschwerdeführer eingeholte Bericht der Porta West AG richtigerweise festhält, ist die notwendige Sichtweite gemäss der VSS SN 640 273a von Osten her Richtung Süden eingehalten. Nicht ausreichend ist sie nur von Osten her Richtung Norden. Dies ist aber nicht durch das Moor-Hüttli bedingt, sondern durch die gegenüberliegende Mauer vor dem Hotel Schön-egg.