b) Das umstrittene Gebäude ist im Bauinventar der Gemeinde Lauterbrunnen als „erhaltenswert“ und als Teil der Baugruppe H verzeichnet und wird im Inventar wie folgt beschrieben: „Ladengeschäft, wohl um 1900. Schlichter Ständerbau mit Satteldach und Kreuzfirst. Spätklassizistischer Baukörper. Fein gegliederter, kioskartiger Bau. Details des Schweizer Holzstils (Sägedekor). Fassade jünger verändert (Schaufenster) und nachträglich verschalt. Wichtige Eckposition als nördlicher Abschluss der Ladenstrasse. Einer der letzten Zeugen von einst zahlreichen Kleinbauten aus der Blütezeit des Tourismus an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert.“