3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz und die Beschwerdegegnerin beantragen die Abweisung der Beschwerde. Das Rechtsamt führte danach im Beisein der Parteien und einer Vertretung der KDP einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch und befragte den Mieter des Abbruchobjekts als Auskunftsperson. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.