2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 20. Januar 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheides vom 19. Dezember 2013 und die Erteilung des Bauabschlages. Er macht insbesondere geltend, die Kantonale Denkmalpflege (KDP) habe sich gegen den geplanten Abbruch des Moor-Hüttli ausgesprochen und finanzielle Beiträge an die fachgerechte Restaurierung in Aussicht gestellt. Das Gebäude werde seit seiner Errichtung gewerblich genutzt, zuletzt seit Jahren von einer Ski- und Snowboardschule.