b) Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 7'901.55 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zuständig. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung 14 - Herrn Fürsprecher A.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt E.________, als Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Schwarzenburg, Bauverwaltung, als Gerichtsurkunde - Amt für Berner Wirtschaft (beco), zur Kenntnis