III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 6. August 2014 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 5. November 2012 (mit Projektänderungen vom 22. April 2013 und vom 14. Februar 2014) wird der Bauabschlag erteilt. 2. a) Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.