Der Nachweis wurde von einem Fachbüro kontrolliert und als gesetzeskonform befunden.14 Im energietechnischen Massnahmennachweis verpflichtete sich die Beschwerdegegnerin mittels Unterschrift dazu, den Bau gemäss den darin gemachten Angaben auszuführen15. Der energietechnische Massnahmennachweis bildet Bestandteil der vorinstanzlichen Bewilligung und ist damit einzuhalten.