Unter diesen Umständen ist es zumindest fraglich, ob sich der Schotterrasen in diesen Bereichen (und damit der begrünte Zustand) aufrechterhalten lässt. Aufgrund des klaren Verstosses gegen den Wortlaut der Bestimmung kann dies jedoch offen bleiben. Gleiches gilt für den Lagerplatz für Siloballen. Auch hierbei handelt es sich eindeutig nicht um "Abstellflächen für Fahrzeuge". Dessen Anrechnung würde ebenfalls nicht nur dem Wortlaut, sondern auch dem Sinn und Zweck der GFZ widersprechen. Sollte ein begrünter Schotterrasen unter diesen Siloballen überhaupt realisierbar sein, so verhindern diese, dass die darunter liegende, begrünte Fläche überhaupt sichtbar ist.