lassen, ist dies für die eigentlichen Verkehrsflächen wie etwa die Zufahrtswege zur Maschinenhalle ausgeschlossen. Hier ist unstreitig, dass gewisse Bereiche der Bauparzelle, welche als Schotterrasen projektiert sind, als Zufahrt zur Maschinenhalle genutzt werden. So sind im Plan "Grundriss Erdgeschoss" gewisse Bereiche ausdrücklich wie folgt umschrieben: "Zufahrt/Vorplätze: Deckschicht 0/16 gebrochen mit Schotterrasenbeimischung". In der Beschwerdeantwort vom 2. Oktober 2014 gibt die Beschwerdegegnerin zudem selber zu bekennen, dass die unmittelbare Zu- und Wegfahrt zur Maschinenhalle teilweise über den Schotterrasen führt. Es würde dem klaren Wortlaut von Art.