Mit Hinweis auf verschiedene Fundstellen kommen die Beschwerdeführenden zum Schluss, dass Schotterrasen nur für wenig befahrene Verkehrsflächen in Frage komme und sich für Fahrflächen, wo stark manövriert wird, nicht eigne. Schotterrasen sei nur in Bereichen einzusetzen, die nicht einer ständigen und hohen Belastung ausgesetzt seien.