Auf dem von der Vorinstanz bewilligten "Grundrissplan Erdgeschoss"6, eingereicht mit der Projektänderung vom 14. Februar 2014, weist die Bauherrschaft eine zu 100% anrechenbare Grünfläche von 40 m2 (Streifen südlich der geplanten Halle) und eine zu 50% anrechenbare Grünfläche von 840 m2 (Schotterrasen-Flächen östlich und westlich der Halle sowie im Bereich des Lagerplatzes für Siloballen) aus, insgesamt also 460 m2. Im Verhältnis zur deklarierten Grundstücksfläche von 2'296 m2 ergibt dies eine GFZ von 0.2.