3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das beco nahm mit Schreiben vom 17. September 2014 zur Beschwerde Stellung und hält dabei an seinen Amtsberichten fest. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete mit Schreiben vom 19. September 2014 unter Verweis auf die Vorakten auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). 3