2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 1. September 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 6. August 2014 und die Erteilung des Bauabschlags. Dabei machen sie geltend, die Vorgaben zur Grünflächenziffer seien nicht eingehalten, das Vorhaben sei ungenügend erschlossen und es fehle an der vorgeschriebenen Heizung. Zudem beanstanden sie die Ausführungen der Vorinstanz, welche ihre Befürchtungen zu den übermässigen Lärm- und Abgasemissionen sowie zum Waschplatz als rein hypothetische Annahmen bezeichnen.