Die Parzelle liegt in der Arbeitszone A3 und im Gewässerschutzbereich B. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Im Laufe des vorinstanzlichen Verfahrens reichte die Beschwerdegegnerin zwei Projektänderungen ein (Projektänderung vom 22. April 2013: Verschiebung Waschplatz, Projektänderung vom 14. Februar 2014: Teilweise Änderung des Bodenaufbaus auf den Aussenflächen). Mit Gesamtentscheid vom 6. August 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung.