1. Am 5. November 2012 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Gemeinde Schwarzenburg ein Baugesuch ein für den Neubau einer Maschinenhalle mit Werkstatt inklusive Zufahrten und Vorplätzen, eine Waschanlage für landwirtschaftliche Maschinen sowie eine Photovoltaikanlage auf Parzelle Schwarzenburg Grundbuchblatt Nr. F.________. Die geplante Maschinenhalle befindet sich auf dem südlichen Teil dieser Parzelle, welcher als Baurechtsparzelle zugunsten der Beschwerdegegnerin ausgeschieden ist (Baurechtsparzelle Schwarzenburg Grundbuchblatt Nr. G.________). Die Parzelle liegt in der Arbeitszone A3 und im Gewässerschutzbereich B.