c) Der Sitzplatz und der Holzrost tangieren auch den Gewässerraum des Bielersees. Da für die Bauparzelle der bundesrechtlich vorgeschriebene Gewässerraum gemäss Art. 36a GSchG26 und Art. 41b GSchV27 noch nicht festgelegt ist, beträgt er nach Übergangsrecht 20 Meter ab Uferlinie (Absatz 2 der Übergangsbestimmungen zu den Änderungen der GSchV vom 4. Mai 2011).28 In diesem Bereich dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen erstellt werden. In dicht überbauten Gebieten können für zonenkonforme Bauten Ausnahmen bewilligt werden, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 41c Abs. 1 GSchV).