a) Das Bauvorhaben umfasst neben dem Bau eines Einfamilienhauses auch die Erstellung eines freistehenden, gedeckten und einseitig geschlossenen Sitzplatzes mit einer Fläche von rund 40 m2 sowie einen Holzrost, der einen grossen Teil der unbebauten Fläche der Parzelle bedecken soll. Der Abstand des gedeckten Sitzplatzes zur 23 Fachbericht Naturgefahren des Oberingenieurkreises III vom 24. April 2014, Vorakten p. 76 ff. 10 Nachbarparzelle beträgt zwischen 2.02 m und 2.06 m und sein Abstand zum Ufer des Bielersees rund 9.5 bis 11.5 m. Der Holzrost reicht bis gegen 8 m ans Seeufer.