Gebäudes deutlich höher ist und eine andere Dachneigung hat. Auch die äussere Erscheinung des bestehenden und des neu geplanten Hauses unterscheiden sich deutlich. Bedingt durch die Absicht, anstelle des leicht versetzt gestellten Doppelwohnhauses ein Einfamilienhaus zu erstellen, sind zudem eine gänzlich andere Raumaufteilung und andere Grundrisse vorgesehen. Dies geht deutlich über einen blossen Umbau hinaus; ein solcher würde nur vorliegen, wenn wesentliche Teile der Grundkonstruktion des bestehenden Gebäudes erhalten blieben. Die Vorinstanz hat das Vorhaben daher zu Recht als Abbruch und Neubau qualifiziert.