 Ebenfalls als neubauähnliche Umgestaltung qualifizierte die BVE ein Vorhaben, das den Ersatz eines Satteldachs durch ein Flachdach mit Attikaaufbau und die dadurch notwendigen Veränderungen des Obergeschosses sowie die Änderung sämtlicher Fenster in allen Stockwerken vorsah.20