 Der Abbruch eines Ferienhauses aus Holz und die Erstellung einer neuen Holzkonstruktion in gleicher Gestaltung und Grösse wurden von der BVE als Abbruch und Wiederaufbau qualifiziert.18  Die BVE bejahte weiter eine neubauähnliche Umgestaltung bei einem Gebäude, bei dem 60 % der Fassade abgebrochen und durch Schaufenster ersetzt und eine neue Raumaufteilung vorgenommen wurde.19