Umbauten sind Vorkehren, die dazu dienen, eine bestehende Baute ohne Änderung des Gebäudevolumens oder der Identität zweckmässiger oder anders zu nutzen, beispielsweise durch den Ausbau eines Estrichs zu Wohnzwecken. Und unter Erweiterung wird die Vergrösserung des Bauvolumens verstanden.9 6 Überbauungsvorschriften zum Uferschutzplan der Gemeinde Lüscherz vom 23. Februar 1998 mit Änderungen vom Mai 2005 sowie November 2009 7 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 3