43 Abs. 3 BewD eingehalten. Eine Rückweisung an die Vorinstanz ist aus prozessökonomischen Gründen nicht sinnvoll. d) Das Projektänderungsgesuch ersetzt das ursprüngliche Baugesuch.5 Gegenstand des Verfahrens ist somit nur das geänderte Projekt gemäss der Projektänderung vom 18. August 2014. Es bleibt nachfolgend zu prüfen, ob die Projektänderung bewilligt werden kann. 3. Gebäudegrundfläche Wohnhaus / Besitzstandsgarantie