a) Der Beschwerdeführer hat mit seiner Beschwerde vom 19. August 2014 eine Projektänderung eingereicht. Die Projektänderung umfasst eine Änderung der Dachaufbaute (Abstand zur Firstlinie; revidierte Pläne vom 18. August 2014). b) Laut Art. 43 BewD4 kann der Baugesuchsteller während der Hängigkeit eines Baubewilligungsverfahrens oder eines nachfolgenden Beschwerdeverfahrens vor der BVE eine Projektänderung einreichen, ohne dass deshalb ein neues Baubewilligungsverfahren eingeleitet werden muss. Eine Projektänderung liegt vor, wenn das Bauvorhaben in seinen 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1)