Es müsse neu aus Gründen des Hochwasserschutzes eine Kote von 431.30 m ü. M. für den Erdgeschossboden eingehalten werden. Da die bestehende Baute tiefer gebaut sei, müsse bei einem Umbau das Erdgeschoss erhöht und wegen den erforderlichen Raumhöhen die Zwischendecke und das Dach zwingend höher gesetzt werden. Diese besonderen Umstände seien zu berücksichtigen. Der Sitzplatz sei bewilligungsfähig, da es sich um dicht besiedeltes Gebiet handle, die Anlage zonenkonform sei und keine entgegenstehenden Interessen bestünden.