2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 19. August 2014 eine Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) sowie eine Projektänderung ein (revidierte Baugesuchspläne vom 18. August 2014, Änderung der Dachaufbaute). Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 22. Juli 2014 und die Erteilung der Baubewilligung. Zur Begründung macht er insbesondere geltend, entgegen der Auffassung der Vorinstanz handle es sich nicht um einen Neubau, sondern um einen Umbau. Es müsse neu aus Gründen des Hochwasserschutzes eine Kote von 431.30 m ü. M. für den Erdgeschossboden eingehalten werden.