und materielle Mängel hinwies, reichte dieser am 18. Februar 2014 revidierte Pläne und Baugesuchsunterlagen ein und beschrieb das Bauvorhaben als "Umbau eines Doppelwohnhauses zu einem Einfamilienhaus, Erstellen einer unbewohnten Freizeitanlage". Mit Gesamtentscheid vom 22. Juli 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland den Bauabschlag. Es hielt in seiner Begründung fest, das Vorhaben überschreite die gemäss den Überbauungsvorschriften zum Uferschutzplan zulässige maximale Gebäudegrundfläche.