_, auf der das Wohnhaus steht, befindet sich im Wirkungsbereich des Uferschutzplanes der Gemeinde Lüscherz vom 23. Februar 1998 (mit Änderungen vom Mai 2005 sowie November 2009) und liegt in einer Ferienhauszone. Nachdem die Vorinstanz den Beschwerdeführer mehrmals auf formelle 2