1. Der Beschwerdeführer reichte am 9. Oktober 2013 bei der Gemeinde Lüscherz ein Baugesuch ein für den Abbruch eines Doppelwohnhauses und den Wiederaufbau eines Einfamilienhauses sowie das Erstellen einer unbewohnten Freizeitanlage auf den Parzellen Lüscherz Grundbuchblatt Nr. A.________ und Nr. B.________. Die Parzelle Nr. B.________ liegt teilweise in der Wohnzone W2, teilweise in der Landwirtschaftszone und teilweise in einer Grünzone. Die Parzelle Nr. A.________, auf der das Wohnhaus steht, befindet sich im Wirkungsbereich des Uferschutzplanes der Gemeinde Lüscherz vom 23. Februar 1998 (mit Änderungen vom Mai 2005 sowie November 2009) und liegt in einer Ferienhauszone.