Dem Protokoll kann zudem entnommen werden, dass Herr F.________ den Standort des Bauvorhabens als ungünstig erachtet und er sich vorbehält, dagegen Einsprache zu erheben.9 Mit E-Mail vom 30. September 2013 an Mitglieder der Bau- und Planungskommission wies Herr F.________ erneut auf verschiedene bauliche Missstände auf dem Grundstück der Beschwerdeführenden hin.10 Mit Schreiben vom 31. Oktober 2013 hat Herr F.________ Einsprache gegen das Bauvorhaben erhoben.11 In ihrer Stellungnahme vom 2. Dezember 2013 wiesen die Beschwerdeführenden auf die Befangenheit von Herrn F.__