In demselben Schreiben beanstandete Herr F.________, dass der Hof J.________ komplett von Pferden übernutzt sei. Am Schluss des Schreibens bittet er seine Kolleginnen und Kollegen, „das Baugesuch für einen allfälligen Pferdeunterstand eingehend zu prüfen (auch als Provisorium) und entsprechend, hoffentlich negativ an die weiteren Stellen zu leiten‟.7 Aus den Akten ergibt sich weiter, dass Herr F.________ zusammen mit einer anderen Person nach Einreichung des Baugesuchs durch die Beschwerdeführenden von der Bau- 3 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21).