Er wies unter anderem darauf hin, dass die Beschwerdeführenden planten, einen provisorischen Pferdeunterstand für Pferde und einen Carpot zu erstellen, und äusserte sich über die Bewilligungsfähigkeit des Bauvorhabens. Diese sei wegen der geringen Nähe zur Gemeindestrasse und zu den benachbarten Wohngebäuden sowie den Geruchsimmissionen nicht gegeben. Im Weiteren bemängelte er, dass am vorgesehenen Standort der Boden nur mit Verbundsteinen belegt sei. In demselben Schreiben beanstandete Herr F.________, dass der Hof J.________ komplett von Pferden übernutzt sei.