Die Gemeinde weist darauf hin, dass Herr F.________, nachdem er Einsprache gegen das ursprüngliche Baugesuch erhoben habe, bei der nächsten Kommissionssitzung vom 16. Dezember 2013 in den Ausstand getreten sei. Herr F.________ habe aber gegen die 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721). 4 Projektänderung keine Einsprache eingereicht. Herr F.________ habe deshalb bei der Beratung der Projektänderung nicht in den Ausstand treten müssen.