2. Gegen diesen Entscheid führen die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 15. August 2014 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) Beschwerde. Sie beantragen die Aufhebung bzw. Änderung der im Dispositiv in Ziff. 1.2 des angefochtenen Entscheids angeordneten Auflagen. Ebenfalls verlangen sie die Streichung des im Entscheiddispositiv in Ziff. 1.3 aufgenommenen Hinweises. Eventualiter stellen sie zudem folgendes Rechtsbegehren: „Die Auflagen der Bau- und Planungskommission der Einwohnergemeinde Radelfingen gemäss Ziff. 1.2 und der Hinweis gemäss Ziff.