(Parzelle Radelfingen Gbbl. Nr. D.________, J.________ E.________), Einsprache. Die Beschwerdeführenden überarbeiteten in der Folge ihr Bauvorhaben und reichten am 6. Juni 2014 bei der Gemeinde eine Projektänderung ein. Gemäss dieser wird der Unterstand für das Abstellen von landwirtschaftlichen Kleingeräten und Autos genutzt. Gegen diese Projektänderung erhob Herr F.________ keine Einsprache. Mit Entscheid vom 18. Juli 2014 erteilte die Gemeinde für das Bauvorhaben die Baubewilligung unter Anordnung von Auflagen.