b) Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 11'876.25 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Stadt Bern zuständig. 3. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 6'966.00 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt G.________, als Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern, Bauinspektorat, als Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, zur Kenntnis