Die Parteikosten umfassen den durch die berufsmässige Parteivertretung anfallenden Aufwand (Art. 104 Abs. 1 VRPG). Die Kostennote des Anwalts der Beschwerdeführenden beläuft sich auf Fr. 9'167.05 (Honorar Fr. 8'038.00, Auslagen Fr. 450.00, Mehrwertsteuer Fr. 679.05).