Sowohl bei der Gebäudelänge als auch bei der Gebäudetiefe hielt die Stadt fest, aus denkmalpflegerischer und architektonischer Sicht stütze die Denkmalpflege das Bauvorhaben. Hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Vollgeschosse führte sie ebenfalls aus, die ästhetische Gesamtwirkung durch die Erweiterung bzw. Freilegung des Untergeschosses sei durch die Denkmalpflege ästhetisch geprüft und gutgeheissen worden. Negative Auswirkungen bzw. eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft könnten nicht festgestellt werden.