schmaler als das Bauvorhaben ausfallen und die Proportionen des Gebäudes unglücklich verändern. Insbesondere würde dabei die typologische Vergleichbarkeit zu diesem erhaltenswerten Inventarobjekt verloren gehen. Bei der Erweiterung, welche zur Überschreitung der Gebäudetiefe führt, werde ebenfalls auf die Proportionen Rücksicht genommen. Sowohl bei der Gebäudelänge als auch bei der Gebäudetiefe hielt die Stadt fest, aus denkmalpflegerischer und architektonischer Sicht stütze die Denkmalpflege das Bauvorhaben.