Verstärkung der Rechtswidrigkeit beurteilt wie die Umnutzung eines Kellergeschosses zu Wohnzwecken in einem zu viele Vollgeschosse aufweisenden Haus.18 Gleich verhält es sich hier. Das als Vollgeschoss zählende erste Untergeschoss, welches das Terrain zu grossen Teilen überragt, wird mit dem umstrittenen Bauvorhaben um den westseitigen Bauteil mit Schwimmbad und Fitnessraum sowie den südseitigen "Wintergarten" und damit insgesamt um eine Fläche von mehr als 300 m2 erweitert. Es handelt sich dabei um Räume, die – wie erwähnt – als bewohnt zu gelten haben.