Im bestehenden Zustand verfügt das vorliegende Haus über drei Vollgeschosse. Neben den in den Plänen des bestehenden Zustands16 als Erdgeschoss und Obergeschoss bezeichneten Stockwerken hat auch das Untergeschoss als Vollgeschoss zu gelten. Aus dem Plan "Fassaden, bestehend" ergibt sich in eindeutiger Weise, dass dieses Geschoss das Terrain im Mittel aller Fassaden bis oberkant Erdgeschossboden gemessen um mehr als 1.20 m überragt. Das Dachgeschoss dagegen ist kein Vollgeschoss, da dessen Kniewand weniger als 1.20 m beträgt. An der Anzahl Vollgeschosse ändert sich mit dem zu beurteilenden Umbauvorhaben nichts;