15 Entscheid S. 3, Stellungnahme vom 22. Oktober 2014. Die Stadt Bern ist der Ansicht, diese Erweiterung um den Wintergarten gelte als unbewohnt, es handle sich jedoch nicht um einen An- oder Nebenbau, da die zulässige Höhe von An- und Nebenbauten von 3 m überschritten werde. Als unbewohnter Hauptbau sei er an die Gebäudetiefe anzurechnen. 10