"Wintergarten" bezeichnet). Zwar bestand dort schon vorher ein kleiner Anbau (im Grundrissplan bestehend13 als "Gartenhalle" bezeichnet), der nun geplante Wintergarten ist jedoch deutlich grösser und zieht sich über die ganze Länge des Haupthauses. Trotz seiner Bezeichnung als "Wintergarten" soll diese Erweiterung beheizt werden, wie sich dies aus dem vom Beschwerdegegner eingereichten energietechnischen Massnahmenplan ergibt.14 Dieser Anbau ist zudem durch zwei offene Zugänge mit den Räumen des Haupthauses verbunden. Der "Wintergarten" hat daher – wie der Bereich des Schwimmbades/Fitnessraums (vgl. E. 4c und die dort erwähnten Beispiele) – als bewohnt zu gelten.