e) Vorliegend tritt der geplante, westliche Bauteil im Bereich des ersten Untergeschosses (Hallenbad/Fitnessraum) auf der Südseite in der ganzen Länge oberirdisch in Erscheinung. Zwar war in diesem Bereich schon vorher eine Stützmauer vorhanden. Im Unterschied zum geplanten Vorhaben befand sich dahinter jedoch keine Nutzung. Mit dem geplanten Bauteil handelt es sich daher nicht mehr um eine Stützmauer. Vielmehr entsteht – entgegen der Ansicht des Beschwerdegegners – aufgrund der dahinterliegenden Nutzung eine neue Fassade bzw. eine Verlängerung der Südfassade des Hauptgebäudes. Diese Fassade ist sichtbar und der Bauteil wird entsprechend nicht